Brauche ich die Einverständniserklärung meiner Eltern, wenn ich die Pille nehmen möchte?
Wenn Sie als Mädchen selbständig zum Frauenarzt gehen, gibt es keinen Grund, die Eltern von der Verschreibung der Pille zu informieren.
Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen – bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt grundsätzlich berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten. Ob dies in Anspruch genommen wird, ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit des Mädchens. Da diese Einsichtsfähigkeit oder psychische Reife aber auch die Voraussetzung für die Verschreibung der Pille ist, werden Eltern in der Regel nicht informiert.